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Wozu dient die Bundesmitgliederversammlung?

Die Bundesmitgliederversammlung dient in erster Linie dem Austausch zwischen Ihnen und uns, Ihrem Verband. Die Versammlung ist gemäß unserer Satzung einmal jährlich durchzuführen, damit Sie sich ein Bild über die Entwicklung des VDABs machen können. Damit Sie das können gibt es obligatorische Tagesordnungspunkte, beispielsweise die Berichte der Bundesvorstände oder den Bericht des VDAB-Schatzmeisters oder Berichte aus den einzelnen Bundesländern und den dazugehörigen Geschäftsstellen. Die Bundesmitgliederversammlung dient auch dazu, dass Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung- und Gestaltung wahrnehmen können. So wird im Rahmen der Versammlung turnusmäßig der Bundesvorstand und die Rechnungsprüfer gewählt. 

Abseits des obligatorischen Teils bietet die Bundesmitgliederversammlung einen Attraktiven Rahmen, sich in anregender Atmosphäre unter Kollegen auszutauschen oder mit den Mitarbeitern Ihrer Geschäftsstelle ohne Alltagsstress ins Gespräch zu kommen.

Was kostet die Teilnahme?

Die reine Teilnahme an der Bundesmitgliederversammlung kostet nichts. Allein für Übernachtung und (je nach Arrangement mit dem Veranstalter) für Verpflegung fallen Kosten an. Diese können von Jahr zu Jahr variieren. Selbstverständlich setzen wir jedes Jahr aufs Neue alles daran, für Sie im Vorfeld die besten Mitgliederkonditionen auszuhandeln.

Wie oft und wo findet die Bundesmitgliedersammlung statt?

Laut Satzung des VDAB findet die Bundesmitgliederversammlung einmal im Jahr statt. Der Ort variiert jährlich, um der deutschlandweiten Verteilung unserer Mitglieder gerecht werden zu können.

Wer nimmt an der Bundesmitgliederversammlung teil?

An den Bundesmitgliederversammlungen nehmen unsere Mitglieder, die Mitarbeiter und geladene Gäste teil.

Wie kann man sich anmelden?

Bis etwa Mitte des jeweiligen Kalenderjahres werden Sie offiziell zum Bundesmitgliederversammlung eingeladen. In der Regel bekommen Sie dazu ein Schreiben per Post, dem auch der Anmeldebogen beiliegt. 

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